Beim Miniature Bull Terrier ist, anders als beim als Standard bezeichneten Bullterrier, die Größe im Rassestandard festgelegt. Der FCI-Rassenstandard unterscheidet sich zum Standard des Bullterrier in folgendem Absatz: „Die Widerristhöhe sollte 35,5 cm nicht überschreiten. Es sollte ein Eindruck von Substanz im Verhältnis zur Größe des Hundes vorhanden sein. Es gibt keine Gewichtsgrenze. Die Hunde sollten immer harmonisch sein.
Die Rasse Miniature Bull Terrier steht, anders als der Bullterrier, in keiner der deutschen Rasselisten. In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen für Zucht und Haltung dieser Rasse.
Im Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen von 2010 wird festgestellt, dass es bei den behördlich erfassten Miniatur Bull Terriern zu keinem Vorfall gekommen ist, bei dem Menschen oder Tiere geschädigt wurden. Des Weiteren ist dort festgehalten, dass Miniatur Bull Terrier zum Typ „Kleine Hunde“ gehören.